einfache Körperverletzung, Drohung, Tätlichkeiten, versuchte Nötigung, Sachentziehung, mehrfachen Diebstahl, mehrfachen geringfügigen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, mehrfache Hinderung einer Amtshandlung etc. | Strafgesetzbuch
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 13.Juli 2023STK 2023 38MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner.In SachenA.________,Beschuldigter und Berufungsführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,3.E.________,4.F.________,5.G.________ AG,6.H.________ GmbH,7.I.________ GmbH,8.J.________,9.K.________,10.L.________,11.M.________,12.N.________,Ziff. 2-12 Privatkläger/innen und Berufungsgegner/innen,betreffendeinfache Körperverletzung, Drohung, Tätlichkeiten, versuchte Nötigung,Sachentziehung, mehrfachen Diebstahl, mehrfachen geringfügigen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, mehrfache Hinderung einer Amtshandlung etc.(Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 14. Februar 2023, SGO 2022 4);-hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin,nachdem sich ergeben und in Erwägung, dass-der amtliche Verteidiger des Beschuldigten gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 14. Februar 2023 innert Frist Berufung anmeldete und nach Zustellung des begründeten Entscheids am 9. Juni 2023 (Vi-act. 44) mit Schreiben vom 20. Juni 2023 dem Kantonsgericht mitteilte, der Beschuldigte verzichte auf die Einreichung einer Berufungserklärung (KG-act. 3);-somit infolge Verzichts auf Einreichung der Berufungserklärung (vgl.
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner.
In Sachen
A.________,Beschuldigter und Berufungsführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,3.E.________,4.F.________,5.G.________ AG,6.H.________ GmbH,7.I.________ GmbH,8.J.________,9.K.________,10.L.________,11.M.________,12.N.________,Ziff. 2-12 Privatkläger/innen und Berufungsgegner/innen,
betreffend
einfache Körperverletzung, Drohung, Tätlichkeiten, versuchte Nötigung,Sachentziehung, mehrfachen Diebstahl, mehrfachen geringfügigen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, mehrfache Hinderung einer Amtshandlung etc.